Fotos vom Event sind dein bester Content. In fünf Schritten nutzt du sie, ohne dass dich ein Gesicht in der Galerie Geld kostet.
Der Fotograf ist gebucht, die Galerie soll am nächsten Morgen online gehen. Also kommt ins Ticketformular ein Häkchen: „Ich bin einverstanden, dass Fotos von mir veröffentlicht werden." Pflicht, sonst gibt es kein Ticket.
Reality-Check
Dieses Häkchen ist wertlos.
Wer ohne Häkchen kein Ticket bekommt, hat nicht freiwillig eingewilligt.
Für Übersichtsaufnahmen brauchst du gar keine Einwilligung. Wo du eine brauchst, muss sie freiwillig sein. Nach vier kurzen Grundlagen führt dich dieser Ratgeber in fünf Schritten durch dein nächstes Event. Am Ende steht eine Checkliste.
Zwei Gesetze für ein Foto: KUG und DSGVO
Bei Eventfotos reden alle von der DSGVO. Für Fotos von Menschen gibt es aber ein zweites, viel älteres Gesetz. Du hast mit beiden zu tun.
KUG
Kunsturhebergesetz, seit 1907
Schützt das Recht am eigenen Bild
Regelt das Veröffentlichen von Bildern einer Person
Grundregel: nur mit Einwilligung (§ 22)
Mit Ausnahmen, etwa für Bilder von Veranstaltungen (§ 23)
DSGVO
Datenschutz-Grundverordnung, seit 2018
Schützt personenbezogene Daten
Ein Foto, auf dem jemand erkennbar ist, gehört dazu
Gilt fürs Fotografieren, Speichern und Veröffentlichen
Braucht dafür eine Rechtsgrundlage, etwa eine Einwilligung oder dein berechtigtes Interesse (Art. 6)
Welches Gesetz greift, hängt davon ab, was du mit dem Foto machst:
Fotografieren
DSGVO
Schon das Foto selbst ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten.
Speichern
DSGVO
Die Galerie auf deiner Festplatte, der geteilte Ordner mit dem Fotografen.
Veröffentlichen
KUG und DSGVO
Website, Social Media, Plakat. Hier greifen beide Gesetze.
Wie beide zusammenspielen
Wie genau KUG und DSGVO zueinander stehen, ist unter Juristen seit 2018 umstritten. Für dich heißt das: Erfüll beide. Für Übersichtsaufnahmen tragen dich die Ausnahme im KUG und dein berechtigtes Interesse in der DSGVO. Für einzelne Gäste in deiner Werbung brauchst du eine Einwilligung, die beide Gesetze erfüllt: freiwillig, konkret und jederzeit widerrufbar.
Für Presse und Journalismus gelten eigene Regeln (Art. 85 DSGVO). Dieser Ratgeber geht davon aus, dass du Fotos für dein eigenes Event und deine eigene Werbung nutzt.
Hinweis und Einwilligung sind zwei Dinge
Fast jede Diskussion über Eventfotos geht schief, weil zwei verschiedene Dinge denselben Namen bekommen.
Foto-Hinweis
§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG
Für Übersichtsaufnahmen der Veranstaltung
Informiert, erlaubt nichts
Ohne Häkchen, weil es nichts zu entscheiden gibt
Darf Teilnahmebedingung sein
Fotoeinwilligung
§ 22 KUG, Art. 6 und 7 DSGVO
Für einzelne, erkennbare Gäste in deiner Werbung
Die Erklärung der abgebildeten Person
Freiwillig und jederzeit widerrufbar
Darf nie Teilnahmebedingung sein
Deshalb bekommt der Hinweis kein Häkchen: Den vollen Saal fotografierst du so oder so. Und die Einwilligung bekommt nie ein Pflicht-Häkchen.
Warum das Pflicht-Häkchen nicht funktioniert
Kopplungsverbot. Eine Einwilligung ist unwirksam, wenn der Vertrag von ihr abhängt, obwohl er sie nicht braucht (Art. 7 Abs. 4 DSGVO, Erwägungsgrund 43). Für den Einlass zum Konzert braucht es kein Foto von dir in der Werbung.
AGB-Recht. Eine vorformulierte Einwilligung in den Teilnahmebedingungen ist überraschend und benachteiligt den Gast unangemessen (§§ 305c, 307 BGB).
Jederzeit widerrufbar. Der Gast kann seine Einwilligung auch am Einlass widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Ausladen darfst du ihn deshalb nicht.
Und das Unangenehme daran
Eine sauber gespeicherte Liste erzwungener Häkchen dokumentiert genau den Fehler, den eine Aufsichtsbehörde sucht.
Was ein Foto ohne Einwilligung kostet
Für Veranstalter wird es auf drei Wegen teuer:
Pro Gesicht. Jede abgebildete Person hat ihren eigenen Anspruch auf Schadensersatz (Art. 82 DSGVO). Vierzig erkennbare Gäste in der Galerie sind vierzig mögliche Ansprüche.
Unterlassung und Anwaltskosten. Die abgebildete Person kann verlangen, dass das Bild verschwindet, und dir die Kosten ihres Anwalts in Rechnung stellen (§ 22 KUG mit §§ 823, 1004 BGB).
Strafbar ist es auch. Wer ein Bildnis ohne Einwilligung verbreitet, riskiert eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Verfolgt wird das nur auf Antrag (§ 33 KUG).
Wie viel ein einzelnes Bild kosten kann, zeigt ein Fall aus Lübeck: 1.000€ für ein Foto, das auf Facebook stehen blieb. Dazu mehr in Schritt 5.
Jetzt wird es praktisch
Fünf Schritte, der Reihe nach. Am besten arbeitest du sie ab, bevor du den Fotografen buchst.
Schritt 1: Entscheide, welche Fotos du brauchst
Davon hängt alles Weitere ab. Für Stimmungsbilder brauchst du viel weniger als für Gesichter auf dem Plakat fürs nächste Jahr.
Übersichtsaufnahmen
Hinweis reicht
Der volle Saal, die Tanzfläche von oben, die Schlange am Einlass. Bilder der Veranstaltung als Ganzes sind ohne Einwilligung erlaubt (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG).
Künstler und Speaker
Vorher absprechen
Wer auf deiner Bühne steht, gehört zum Programm. Halte trotzdem in der Vereinbarung fest, welche Fotos du wofür nutzen darfst.
Einzelne Gäste in deiner Werbung
Nur mit Einwilligung
Das Paar auf dem Plakat, das Gesicht im Reel, die Freundesgruppe im Rückblick. Sobald eine Person im Mittelpunkt steht, braucht es ihr Ja (§ 22 KUG).
Ist die Menge das Motiv, reicht der Hinweis. Ist ein einzelner Mensch das Motiv und nutzt du das Bild für Werbung, brauchst du sein Ja.
Schritt 2: Sag vorher, dass fotografiert wird
Der Hinweis sorgt dafür, dass niemand überrascht ist. Darauf kommt es auch an, wenn Übersichtsaufnahmen über dein berechtigtes Interesse laufen: Wer vorher Bescheid weiß, rechnet mit Fotos (Art. 6 Abs. 1 lit. f, Erwägungsgrund 47 DSGVO).
im Ticketshop, vor dem Kauf
auf deiner Eventseite
als Aushang am Einlass
So kann der Hinweis lauten
Bei dieser Veranstaltung fotografiert und filmt Kulturverein Nord e.V. für Übersichtsaufnahmen, auf denen Gäste zu sehen sein können.
Ohne Häkchen und ohne „Ich stimme zu". Der Hinweis ist eine reine Information.
Schritt 3: Frag jeden Gast einzeln
Für Fotos, auf denen einzelne Gäste im Mittelpunkt stehen, brauchst du ihre Einwilligung. Vier Regeln:
Freiwillig. Ein Nein ändert nichts am Ticket.
Pro Person. Anna kauft vier Tickets und kreuzt im Checkout „Fotos erlaubt" an. Damit hat sie für ihr eigenes Gesicht eingewilligt. Ihre drei Freunde fragst du einzeln.
Konkret. Schreib hinein, wofür die Fotos genutzt werden: Website, Social Media, Plakat. Die Einwilligung gilt genau so weit, wie sie formuliert ist.
Nach dem Kauf. Wer sein Ticket schon hat, versteht die Frage nicht als Bedingung.
Vorlage zum Anpassen
Ja, der Kulturverein Nord e.V. darf Fotos und Videos, auf denen ich erkennbar bin, für eigene Werbung und Social Media verwenden. Freiwillig, unabhängig von meinem Ticket und jederzeit widerrufbar.
Pro Gast, nach dem Kauf, leer bis der Gast selbst ankreuzt.
Heb den Wortlaut auf
Du musst nachweisen können, wozu jemand Ja gesagt hat (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Speichere deshalb zur Antwort den Text, den der Gast gesehen hat, und den Zeitpunkt.
Schritt 4: Bring die Antwort an den Einlass
Die Entscheidung fällt vor Ort. Der Fotograf steht vor einer Gruppe und muss wissen, wen er zeigen darf.
Vor dem Event
Sag deinem Fotografen, wer Nein gesagt hat und woran er diese Gäste erkennt. Der Gästelisten-Export zeigt dir vorher, wie viele es sind.
Am Einlass
Gib Gästen ohne Einwilligung ein farbiges Bändchen oder einen Sticker. Dann sieht der Fotograf die Antwort, ohne zu fragen.
Beim Fotografieren
Im Zweifel bleibt die Person unscharf, angeschnitten oder ganz aus dem Bild. Für Übersichtsaufnahmen gilt das nicht.
Vor dem Veröffentlichen
Geh die Auswahl einmal durch. Ist jemand ohne Einwilligung erkennbar im Mittelpunkt, kommt das Bild nicht in die Werbung.
Schritt 5: Behalte im Blick, wo deine Fotos landen
Das Arbeitsgericht Lübeck hatte 2019 einen Fall, der genau hier spielt. Ein Arbeitgeber hatte eine Einwilligung für ein Mitarbeiterfoto, für den Aushang und die eigene Website. Das Foto landete zusätzlich auf Facebook. Als der Mitarbeiter widerrief, verschwanden Aushang und Website-Bild. Der Facebook-Beitrag blieb stehen. Das Gericht sprach ihm 1.000€ zu (ArbG Lübeck, 1 Ca 538/19).
Der Fall stammt aus dem Arbeitsrecht. Die zwei Lehren gelten für Eventfotos genauso:
Die Einwilligung gilt nur so weit, wie sie formuliert war. „Für unsere Website" deckt keine Instagram-Story und kein Plakat fürs nächste Jahr.
Ein Widerruf muss jeden Kanal erreichen. Auch den, den seit zwei Jahren niemand pflegt.
Führe deshalb eine Liste, wo deine Eventfotos landen:
Website und Rückblick-Galerie
Instagram, Facebook, TikTok
Newsletter und sein Archiv
Plakate und Flyer fürs nächste Mal
Pressemappe und Sponsorenunterlagen
Widerruf
Ein Widerruf ist erst erledigt, wenn er jede Zeile dieser Liste erreicht hat. Rechtmäßig bleibt, was bis zum Widerruf passiert ist (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Ab dann darf das Bild nicht mehr in deine Werbung.
Und außerdem: Kinder auf deinen Fotos
Beim Vereinsfest, beim Familienkonzert, beim Kinderflohmarkt sind Kinder im Bild. Für sie gelten strengere Maßstäbe.
Die Eltern willigen ein. Ohne ihr Ja gehört ein erkennbares Kind nicht in deine Werbung.
Ab etwa 14 Jahren fragst du auch das Kind. Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Ab diesem Alter verstehen Jugendliche meist, was eine Veröffentlichung bedeutet.
Auch bei Übersichtsaufnahmen vorsichtig sein. Kinder sind besonders geschützt (Erwägungsgrund 38 DSGVO). Die Abwägung fällt bei ihnen eher zu ihren Gunsten aus.
So hilft dir Ticketwow dabei
Für deine Ticketkäufer übernimmt Ticketwow die Schritte 2 bis 4. Hinweis und Einwilligung sind zwei getrennte Schalter an deinem Event:
Foto-Hinweis im Checkout. Schaltest du ihn ein, sehen Käufer vor dem Kauf, dass fotografiert wird. Ohne Häkchen.
Fotoeinwilligung pro Gast. Nach dem Kauf beantwortet jeder Gast die Frage für sein eigenes Ticket. Ein Nein gibt das Ticket genauso frei wie ein Ja.
Der Wortlaut wird mitgespeichert. Zu jeder Antwort hält Ticketwow den Text fest, den der Gast gesehen hat, mit Version und Zeitpunkt.
Die Antwort am Einlass. Der Scanner zeigt „Fotoeinwilligung: Ja" oder „Nein", auch ohne Netz.
Die Antwort in der Gästeliste. Der Export hat eine Spalte „Fotoeinwilligung". So weißt du vorher, wie viele Gäste zugestimmt haben.
Checkliste für dein nächstes Event
Entscheide, ob du Stimmungsbilder brauchst oder erkennbare Gäste in deiner Werbung.
Kündige Fotos im Ticketshop, auf der Eventseite und am Einlass an, ohne Häkchen.
Frag nach dem Kauf jeden Gast einzeln, freiwillig und mit dem Zweck im Text.
Heb zu jeder Antwort Wortlaut und Zeitpunkt auf.
Sprich vorher mit deinem Fotografen und mach Gäste ohne Einwilligung am Einlass erkennbar.
Klär mit Künstlern und Speakern vorab, welche Fotos du wofür nutzt.
Hol bei Kindern das Ja der Eltern ein, ab etwa 14 auch das des Kindes.
Führe eine Liste, wo deine Fotos landen, und setz jeden Widerruf auf allen Kanälen um.
Ein freiwilliges Ja hält
Eine Einwilligung, die jemand gern gibt, trägt auch in drei Jahren noch, und du kannst sie jederzeit belegen.
Fotografier die Menge, frag die Menschen.
Fang beim nächsten Event mit Schritt 1 an. Wie du deine Eventfotos danach als Content einsetzt, zeigt der Marketing-Ratgeber.
Allgemeine Informationen nach bestem Wissen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an einen Anwalt oder deinen Steuerberater.